Validierung und Entwicklungsstand
Was heute gemessen ist, was gerechnet ist und was offen bleibt. Diese Seite nennt bewusst auch die Grenzen – sie sind für die Bewertung des Vorhabens wichtiger als die günstigsten Zahlen.
Der aktuell zulässige Claim
Der eingefrorene V1-Pfad erzeugt einen Bewegungs- beziehungsweise Trackkandidaten. Die zulässige Aussage lautet possible moving drone candidate – nicht confirmed drone. Eine produktive Person-gegen-Drohne-Entscheidung, ein Winkel-/Identitätsclaim oder ein Alarm allein aus dem Kandidatenlabel sind ohne neue Evidenz nicht zulässig.
Bei Radarreichweiten werden regelmäßig drei völlig verschiedene Größen als eine einzige „Reichweite“ ausgegeben. Bei Ozense sind sie ausdrücklich getrennt:
| Größe | Wert | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Abtast-/Auswertegrenze | rund 30 m | Eine Konfigurationsentscheidung der aktuellen Waveform, die auf hohe Entfernungsauflösung ausgelegt ist – keine Eigenschaft des Sensors und keine Detektionszusage. |
| Instrumentierte Grenze | etwa 28,7 m | Ergibt sich aus dem Randfenster des aktuellen CFAR-Detektors. Oberhalb davon wird schlicht nicht ausgewertet. |
| Belastbares Feld-Tracking | bisher eher 14–20 m | Das tatsächlich gemessene Ergebnis auf kleinen Drohnen in bisherigen Felddaten. Dies ist die einzige belegte Zahl. |
Der Abstand zwischen 30 m und 14–20 m ist kein Widerspruch, sondern der übliche Abstand zwischen einer Detektionsgrenze ohne Marge und einer Trackreichweite. Aus einer modellierten Reichweite wird erst dann eine Trackreichweite, wenn Detektionswahrscheinlichkeit, Track-Promotion und Track-Retention statistisch gegen die Entfernung gemessen sind.
Ein Link-Budget kann aus Sendeleistung, Antennengewinn, Bandbreite, Integrationszeit und Rauschzahl eine SNR-limitierte Reichweite berechnen. Diese Rechnung zeigt für die eingesetzte Hardware einen physikalisch plausiblen Pfad zu größeren Entfernungen – unter Annahmen, die noch nicht gemeinsam vermessen wurden.
Verbindliche Sprachregelung: Reichweite ist ein Apertur-, Dwell- und Integrationsproblem, kein Chipproblem. Aber jede genannte Meterzahl ist ohne Angabe von Ziel-Radarquerschnitt, Detektionsschwelle und Integrationszeit wertlos. Datenblattreichweiten von Automotive-Sensoren beziehen sich auf Fahrzeugziele und dürfen nicht auf Drohnen übertragen werden; der Unterschied im Rückstreuquerschnitt beträgt 25 bis 35 dB und damit einen Reichweitenfaktor von etwa 4 bis 6.
Konkret offen sind unter anderem:
- Ob die für längere Beobachtungszeiten nötige Integration kohärent nutzbar bleibt oder an Range- und Doppler-Migration scheitert.
- Ob die angenommenen Einzelgewinne aus kohärentem Beamforming, längerer Dwell und Track-before-Detect tatsächlich additiv wirken – gemeinsam vermessen wurden sie nicht.
- Dass längere Beobachtungszeiten in direktem Konflikt zur Alarmlatenz stehen: Ein Ziel mit 15 m/s legt in 1,6 s rund 24 m zurück.
- Dass Regen, nasses Radom, Radomeinfügedämpfung sowie Gehäuse- und Montageeinflüsse auf Antennendiagramm und Phasenlage noch nicht quantifiziert sind. Bis dahin sind alle Reichweitenprognosen Schönwetter- und Laborannahmen.
- Dass die Flugelevation ein sehr empfindlicher Parameter ist: Bei 1,5 m Radarhöhe und 14 m Entfernung kostet eine Flughöhe von 5 m zweiwegig bereits rund 5,8 dB – und sie ist in keiner bisherigen Feldsession protokolliert.
Daraus folgt: Größere Reichweiten sind Entwicklungsprognosen, keine Produkteigenschaften. Es wird keine feste Produktreichweite behauptet.
Ein Ergebnis ist nur so viel wert wie das Verfahren, das es erzeugt hat. Ozense arbeitet deshalb mit einer vorregistrierten Auswertekette:
- Vorregistrierung. Schwellen und Auswertelogik werden festgelegt, bevor die Auswertedaten gesichtet werden. Ein Gate wird nach Sichtung eines unabhängigen Holdouts nicht mehr nachjustiert.
- Datentrennung. Entwicklungs-, Validierungs- und unabhängige Holdout-Daten bleiben strikt getrennt.
- Reproduzierbarkeit. Raw-Replay und Auswertung sind versions- und hashgebunden, sodass ein Ergebnis aus demselben Rohdatenbestand erneut erzeugt werden kann.
- Externe Ground Truth. Zielpositionen werden gegen eine unabhängige Referenz geführt, nicht gegen die eigene Verarbeitungskette.
- Stufenweise Auswertung. Detektor, Tracker, Track-Gültigkeit und semantische Bewertung werden einzeln ausgewiesen statt in einer Endmetrik verrechnet.
Diese Disziplin ist unbequem: Sie hat mehrfach dazu geführt, dass frühere interne Ergebnisse als nicht belastbar verworfen werden mussten. Genau das ist ihr Zweck.
| Baustein | Stand | Aussagegrenze |
|---|---|---|
| Radar-Capture und Auswertung | Funktionsfähig | Nahbereich; kein Langstrecken-Radar |
| Detektion und Tracking | Funktionsfähig | Bewegte Kandidaten mit anhaltender Doppler-Evidenz |
| Auswertekette / Reproduzierbarkeit | Vorregistriert und versiegelt | Dev-Paritätsnachweis, kein Leistungsnachweis |
| Unabhängiger Feld-Holdout | Ausstehend | Ohne ihn ist kein Abnahmeergebnis möglich |
| Drohne/Vogel/Clutter im Feld | Nicht robust belegt | Synthetische Ergebnisse belegen Modellierfähigkeit, nicht Feldleistung |
| Sim-to-real-Transfer | Domain Shift sichtbar | Rekalibrierung und Shift-Erkennung sind Förderziele |
| Winkelmessung (AoA) | Nicht produktiv freigegeben | Winkelabhängige Merkmale bleiben bis zur Boardkalibrierung deaktiviert |
| PTZ-Cueing und VMS end-to-end | Nicht belegt | Werkzeuge für Kamera-Ground-Truth vorhanden, Produktfunktion nicht |
| Wetter- und Standortrobustheit | Zu validieren | Regen-, Radom- und Montageverluste nicht quantifiziert |
| Serienhardware und Produktfreigabe | Nicht vorhanden | Kein freigegebenes, bestücktes Serienboard |
- Keine bestätigte Drohnenidentität. Der Output ist ein Kandidat, kein Nachweis.
- Keine feste Produktreichweite. Belegt sind 14–20 m Feld-Tracking; alles darüber ist gerechnet.
- Keine garantierte Feld-Fehlalarmrate. Verfahren zur Unsicherheitskalibrierung können ihre Zusagen nur unter ihren Annahmen einhalten. Bei Domain Shift gelten diese Annahmen nicht mehr.
- Keine pauschale DSGVO-Konformität. Lokale, ereignisbezogene Verarbeitung erleichtert die Datenschutzprüfung, ersetzt sie aber nicht.
- Keine KRITIS-Zertifizierung und keine Aussage, dass Betreiber gesetzlich zu einem Drohnenradar verpflichtet wären.
- Keine automatische Frequenzzulässigkeit. Der ortsfeste Betrieb im 76–81-GHz-Band ist gesondert zu klären; ein Antrag für die Forschungsnutzung liegt bei der Bundesnetzagentur, die Rückmeldung steht aus.
- Kein Abwehrsystem. Ozense detektiert, bewertet, dokumentiert und alarmiert. Keine Neutralisierung.
Absolute SNR-Kalibrierung
Messung gegen einen Trihedral-Reflektor bekannter Radarquerschnitte, mit identischer Azimut- und Elevationsgeometrie für Reflektor und Drohne. Ziel ist ein exakter statt nur plausibler Abgleich zwischen Modell und Feld.
Unabhängiger Feld-Holdout
Eine vorregistrierte Kampagne mit Drohnen-, Personen- und Clutter-Runs sowie verpflichtenden Leerszenen – ohne nachträgliches Tuning auf die Ergebnisse.
Vogel-Ground-Truth
Da die Vogelunterscheidung Teil des Claims ist, braucht sie ein reproduzierbares Referenzverfahren: synchronisierte optische Referenz mit mehrstufiger Adjudikation; mehrdeutige Fälle werden ausgeschlossen statt erzwungen gelabelt.
Außenverluste quantifizieren
Regen, nasses Radom, Radomeinfügedämpfung sowie Gehäuse- und Montageeinflüsse auf Antennendiagramm und Phasenlage werden als eigene Messpositionen geführt.
Messpartner und Pilotflächen gesucht.
Besonders wertvoll sind ein unabhängiger Messpartner für die Reichweitenkalibrierung sowie Flächen, auf denen unter realen Clutter-Bedingungen gemessen werden darf.
Pilotpartnerschaft besprechen